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15. 5. 1831

1982

Abkommen zwischen Goethe und Eckermann (Tewes 269–271)4:

[ QuZ Nr. II-1982: Zu nächster Ausgabe eines Nachtrags zu meinen Werken liegen bereit, oder werden redigirt, ajustirt zu diesem Zwecke.

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Neuere Gedichte.

Faust, zweyter Theil.

Abschluß des 1. Acts.

Zweyter Act, einschließlich der klassischen Walpurgisnacht.

Helena, bildet den 3. Act.

Der 4. Act ist erfunden und schematisirt, und erwartet eine glückliche Ausführung.

Am 5. Act fehlt etwa der Anfang, der Schluß des Ganzen aber ist vollendet.

Gottfried von Berlichingen erstes Manuscript.

Götz von Berlichingen für die Bühne bearbeitet.

Aus meinem Leben 4. Bd.

Schweizerreise v. 1797.

Kleine ältere Schriften. Kleine neuere Schriften. Einzelnes mit eingeschlossen.

1. Band.

Die Farbenlehre. Theoretischer Theil.

2. Band.

Die Farbenlehre. Historischer Theil.

3. Band.

Morphologie, alles auf die Pflanzen und Knochenlehre Bezügliche enthaltend.

4. u. 5. Band.

Mineralogie, Meteorologie, Natur im Allgemeinen, Einzelnes und überhaupt alles was sich von Papieren fände die in die drey ersten Bände nicht eingehen.

Bemerkung am Rande: Wegen der Naturwissenschaftlichen Schriften, ist der Vorschlag, solche in fünf Bände zu vertheilen wie gegenüber steht.

Herr Dr. Eckermann hat mir seit verschiedenen Jahren bey Bearbeitung vorstehender Werke treulich beygestanden; inwiefern sie als abgeschlossen oder unvollendet anzusehen sind davon wird er jederzeit die beste Auskunft geben können. Ich ernenne ihn deshalb zum Herausgeber vorgemeldeter Werke.

Die Verhandlung mit einem Verleger, die Ermittelung des dafür zu erlangenden Honorars und was sich hierbey anschließt, werden sich die Herrn Vormünder meiner Enkel1, die hohe Obervormundschaftliche Behörde, besonders der gefällige Executor Testamenti Hr. Geh. Rath von Müller, mit welchen die Angelegenheit ausführlicher besprochen, zum Geschäft machen. Dr. Eckermann dagegen wird die Vertheilung gedachter Schriften in Bände, die Folge derselben, worüber wir schon Unterredung gepflogen, besorgen und auf Erfordern ein gereinigtes Manuscript überliefern. Die gedachten Manuscripte sind von meinen übrigen Papieren durchaus abgesondert, in einem verschlossenen Kasten verwahrt, wozu Dr. Eckermann den Schlüssel hat und nach Befund und 707Nothwendigkeit, seine Redaction fortsetzen, auch die jedesmaligen Lieferungen, oben genannten Personen, aushändigen wird.

Für diese Bemühung erhält er fünf Procent von dem Erlös gedachter Werke, und zwar nach jeder terminlichen Zahlung, wie sie von dem Verleger geleistet wird.

Daß wir über Vorstehendes übereingekommen bezeugen wir durch unsers Nahmens Unterschrift.

Weimar d. 15.ten May 1831.

J.W. Goethe.

Dr. Eckermann. Nachschrift: Heute ward der Schlüssel des Kästchens No. 1 an Dr. Eckermann übergeben1. Weimar d. 10. Juni 1831.

J.W. Goethe.

Dr. Eckermann. ]